Die Grunderwerbsteuer macht etwa 1,3 Prozent des Steueraufkommens in Deutschland von rund 600 Milliarden Euro aus. Die Steuer bemisst sich nach dem Wert der Gegenleistung (§ 8 Abs. 1 GrEStG). Zur Gegenleistung rechnet alles, was der Erwerber aufwendet, um das Grundstück zu erwerben, also in der Regel der Kaufpreis. Seit der Föderalismusreform 2006 sind die Bundesländer berechtigt, den Steuersatz für die Grunderwerbsteuer selbst zu bestimmen. Danach hat ein regelrechter Erhöhungswettbewerb eingesetzt, den derzeit Schleswig-Holstein mit der Erhöhung auf 6,5 Prozent ab 2014 anführt.

Die Grunderwerbsteuer beträgt in:

  • Baden-Württemberg 5,0 Prozent
  • Bayern 3,5 Prozent
  • Berlin 5,0 Prozent
  • Brandenburg 5,0 Prozent
  • Bremen 4,5 Prozent
  • Hamburg 4,5 Prozent
  • Hessen 5,0 Prozent
  • Mecklenburg-Vorpommern 5,0 Prozent
  • Niedersachsen 4,5 Prozent
  • Nordrhein-Westfalen 5,0 Prozent
  • Rheinland-Pfalz 5,0 Prozent
  • Saarland 5,5 Prozent
  • Sachsen 3,5 Prozent
  • Sachsen-Anhalt 5,0 Prozent
  • Schleswig-Holstein 6,5 Prozent (ab 2014)
  • Thüringen 5,0 Prozent