Wenn der Eigentümer wechselt, was passiert mit dem Mieter – wechselt der auch?
 

Eine Eigentumswohnung zu erwerben ist für viele Menschen immer interessanter. Täglich Berichte in den Medien sprechen von immer höher steigenden Mieten und boomenden Immobilienpreisen. Was steckt genau dahinter, wenn ein Erwerber eine Eigentumswohnung als Kapitalanlage kauft und diese bereits einen Mieter hat. Oft wird das Szenario heruntergespielt. Bestehende Mietverhältnisse werden unzureichend erklärt. Wichtig für den Erwerber zu wissen, der Mieter kann mit Erwerb der Wohnung nicht automatisch gekündigt werden. Eine Selbstnutzung, so logisch wie es erscheinen mag, ist nicht sofort möglich. Der Erwerber tritt anstelle des Verkäufers in das bestehende Mietverhältnis ein. Nutzen Sie die Wohnung als Kapitalanlage nach dem Kauf, machen Sie vorher von Ihrem Besichtigungsrecht Gebrauch. Möchte der Erwerber dieses Mietverhältnis weiter führen und betrachtet die Wohnung als Kapitalanlage ist alles gut. Im Notarvertrag wird geregelt, wann genau die Rechte und Pflichten auf den neuen Eigentümer übergehen. Wichtig ist hier auch festzuhalten, ab wann die Miete dem Käufer zusteht, wie mit der Instandhaltungsrücklage umgegangen wird und welche Regelungen bezüglich der Mieterkautionen getroffen werden.

Wenn der Erwerber allerdings die Wohnung später selber nutzen möchte, ist dringend zu empfehlen, den Kaufvertrag entsprechend darauf zielgerichtet zu gestalten. Anwaltliche und notarielle Beratungen sind unumgänglich. Auf den Zustand der Immobilie, die Finanzierung u.ä. möchten wir in diesem Artikel nicht weiter eingehen, obwohl es sehr wichtige Schritte bei der Beurteilung der Kaufentscheidung einer Eigentumswohnung sind.

Eine unvermietete Eigentumswohnung kann wahrscheinlich einen höheren Kaufpreis erzielen. Quatsch ist es, wenn der Verkäufer noch kurz vorher eine Kündigung wegen Eigenbedarfs ausspricht, um hier einen Vorteil für sich zu erzielen. Nach dem Verkauf hat er keinen Anspruch darauf. Die Prozesse der Umschreibung der Vermögensanlage in Form der Eigentumswohnung sind sehr langwierig. Somit hat der neue Eigentümer nach Abschluss des Kaufvertrages noch nicht das Recht, den Mieter zu kündigen. Erst nach erfolgter Eintragung im Grundbuch ist es möglich dem Mieter eine ordentliche Kündigung zu senden unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfristen.

Wenn das Teileigentum erst mit Verkauf der Wohnung gebildet wird, kann dem Mieter ein Vorkaufsrecht zu stehen von dem er auch Gebrauch machen könnte. Die Notare halten das im Kaufvertrag fest und belehren entsprechend. Vereinbaren Sie gegebenenfalls die Kaufpreisfälligkeit erst mit Auszug des Mieters, um ganz sicher zu gehen.

Es ist wichtig im Vorfeld des Erwerbs einer Eigentumswohnung mit dem Notar die Einzelheiten zu besprechen. Auch ein Gespräch mit dem Mieter kann durchaus hilfreich sein. Vielleicht hat der auch gerade Umzugspläne. Eigentum erzeugt Lust statt Frust, wenn Sie wissen worauf Sie achten müssen!

Noch ein Tipp:

Wenn Sie nach Prüfung der ersten Details sich sicher sind und Ihre Eigentumswohnung wirklich erwerben wollen, informieren Sie den Verkäufer von der Kaufabsicht und beauftragen Sie einen unabhängigen Gutachter mit der baulichen Beurteilung des Objektes.

Eigentum erzeugt Lust statt Frust, wenn Sie wissen worauf Sie achten müssen!